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1. Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche die DSS , im folgenden DSS genannt, als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren abschließt. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der DSS gelieferten Waren und Leistungen bedeutet, daß der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der DSS rechtswirksam für den Gesamtvertrag.
2. Ein Kaufvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag kommt erst dadurch zustande, daß er von DSS schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung und einer von DSS ausgestellten Rechnung.
3. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch DSS. Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der DSS schriftlich bestätigt sind.
4. Die DSS wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte sie in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er der DSS eine angemessen Nachfrist von mindestens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen.
Die DSS ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber hinaus ist sie von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerung und Eingriffe von höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist die DSS berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann verlangen, daß ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung der DSS , in welcher die DSS wegen veränderter Konditionen vom Vertrag zurücktritt, der DSS gegenüber geltend zu machen.
Alle von der DSS gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschafts- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muß sich selbst über diese Vorschriften informieren.
5. Die mitgeteilten Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind freibleibend. Sofern sich zwischenzeitlich bis zur Lieferung die Listenpreise der DSS verändern, ist die DSS berechtigt, dem Käufer die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung für sie allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen.
Der DSS bleibt nach billigem Ermessen eine Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich der Kurswert einer Fremdwährung zur Deutschen Mark zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der fraglichen Lieferung nicht unerheblich zu Lasten des Lieferanten verändert hat.
Der angebotene Preis unterliegt dem aktuellen Zolltarif, bei einer Neufestsetzung behält sich die DSS vor, diesen entsprechend anzupassen.
6. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellung gelten ebenfalls die Preise, welche für den Zeitpunkt der Auslieferung der Nachbestellung als Listenpreis von der DSS allgemein gefordert werden.
Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware, bzw. für die in Auftrag gegebene Dienstleistung.
7. Die DSS haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Im übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die DSS dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat.
Die DSS haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muß, schadhaft ist.
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Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, daß schadhafte Teile zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind oder, daß die DSS in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes Gutschrift erteilt. Eigens für den Käufer erstellte Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Jeglicher sonstiger Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.
8. Die Auslieferungen erfolgen entsprechend den Vereinbarungen, die jeweils getroffen worden sind, beim Fehlen einer solchen Vereinbarung nach dem Ermessen der DSS entweder ab inländischem Auslieferungslager oder ab ausländischem Hersteller-Lieferanten.
Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers ist der Sitz der DSS . 9. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die DSS die an den Käufer zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt.
10. Die DSS behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die ihr gegen den Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentum der DSS stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen.
Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Käufers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der DSS treffen, hat der Käufer die DSS unverzüglich zu unterrichten.
Die Kosten etwaiger Interventionen der DSS gegenüber Vollstreckungsgläubigern gehen zu Lasten des Käufers.
11. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Reparaturen und Dienstleistungen sind sofort netto zahlbar.
Wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, so ist die DSS berechtigt, vom 15. Tag ab Rechnungsdatum an den Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.
12. Für den Fall, daß der Käufer gegenüber der DSS in Verzug gerät, ist die DSS berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, kann die DSS die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im übrigen der DSS alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.
13. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber der DSS ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, daß es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von der DSS schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
14. Bei Bestellungen auf Abruf muß die bestellte Ware innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein.
15. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden und zwar entweder schriftlich oder telegrafisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen in dem Umfang, wie es handelsüblich ist. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.
16. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmung in diesen Lieferbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages.
Die DSS und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
17. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist das Amtsgericht Langenfeld bzw. Landgericht Düsseldorf. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 4/97
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