1. Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche die  DSS , im folgenden DSS genannt, als Verkäuferin der von ihr gehandelten Waren abschließt. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Die Annahme der von der  DSS  gelieferten Waren und Leistungen bedeutet, daß der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen der  DSS  rechtswirksam für den Gesamtvertrag.

2. Ein Kaufvertrag bzw. Dienstleistungsvertrag kommt erst dadurch zustande, daß er von DSS  schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Kaufvertrag zustande durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung und einer von  DSS  ausgestellten Rechnung.

3. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch DSS. Mündliche Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von der  DSS  schriftlich bestätigt sind.

4. Die  DSS  wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte sie in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er der  DSS  eine angemessen Nachfrist von mindestens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen.

Die  DSS  ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den richtigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber hinaus ist sie von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, Rohstoff-Verteuerung und Eingriffe von höherer Gewalt,
Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen
ist die  DSS  berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann verlangen, daß ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung der DSS , in welcher die  DSS  wegen veränderter Konditionen vom Vertrag zurücktritt, der DSS  gegenüber geltend zu machen.

Alle von der  DSS  gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschafts- vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muß sich selbst über diese Vorschriften informieren.

5. Die mitgeteilten Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind,
sind freibleibend. Sofern sich zwischenzeitlich bis zur Lieferung die Listenpreise der  DSS  verändern, ist die  DSS  berechtigt, dem Käufer die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung für sie allgemein geltenden Listenpreise zu berechnen.

Der  DSS  bleibt nach billigem Ermessen eine Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich der Kurswert einer Fremdwährung zur Deutschen Mark zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der fraglichen Lieferung nicht unerheblich zu Lasten des Lieferanten verändert hat.

Der angebotene Preis unterliegt dem aktuellen Zolltarif, bei einer Neufestsetzung
behält sich die  DSS  vor, diesen entsprechend anzupassen.

6. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellung gelten ebenfalls die Preise, welche für den Zeitpunkt der Auslieferung der Nachbestellung als Listenpreis von der  DSS  allgemein gefordert werden.

Die Preise gelten für die unverpackte und unversicherte Ware, bzw. für die in Auftrag gegebene Dienstleistung.

7. Die  DSS  haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

Im übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn die  DSS  dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die
Warenverwendung erteilt hat.

Die  DSS  haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der als handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muß, schadhaft ist.
 


Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, daß schadhafte Teile zurückgegeben werden können und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind oder, daß die  DSS  in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes Gutschrift erteilt. Eigens für den Käufer erstellte Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Jeglicher sonstiger Schadenersatzanspruch, sei es auf
Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen.
Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.

8. Die Auslieferungen erfolgen entsprechend den Vereinbarungen, die jeweils getroffen worden sind, beim Fehlen einer solchen Vereinbarung nach dem Ermessen der  DSS  entweder ab inländischem Auslieferungslager oder ab ausländischem Hersteller-Lieferanten.

Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers ist der Sitz der  DSS
.
9. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die  DSS  die an den Käufer zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder
an einen statt diesen eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine
sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt.

10. Die  DSS  behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die ihr gegen den Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Der Käufer ist berechtigt, die im
Eigentum der  DSS  stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen.

Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den
Besitz des Käufers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der  DSS
 treffen, hat der Käufer die  DSS 
unverzüglich zu unterrichten.

Die Kosten etwaiger Interventionen der  DSS  gegenüber Vollstreckungsgläubigern gehen zu Lasten des Käufers.

11. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto
zu bezahlen. Reparaturen und Dienstleistungen sind sofort netto zahlbar.

Wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, so ist die DSS  berechtigt, vom 15. Tag ab Rechnungsdatum an den Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen.

12. Für den Fall, daß der Käufer gegenüber der  DSS  in Verzug gerät, ist die  DSS  berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, kann die  DSS  die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im übrigen der  DSS  alle sonstigen Rechte gegen
den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.

13. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber der  DSS  ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, daß es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von der  DSS  schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

14. Bei Bestellungen auf Abruf muß die bestellte Ware innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein.

15. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend
gemacht werden und zwar entweder schriftlich oder telegrafisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen zu überprüfen in dem Umfang, wie es handelsüblich ist. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine
Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.

16. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmung in diesen Lieferbedingungen begründet nicht
die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages.

Die  DSS  und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem
wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck
möglichst nahe kommt.

17. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist das Amtsgericht Langenfeld bzw. Landgericht Düsseldorf. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 4/97

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